Mietbedingungen

Mietbedingungen für Handpan-Vermietung

1. Mietgegenstand & VertragsdauerSie mieten ein Handpan-Instrument aus unserem Sortiment für eine Dauer von 30 Tagen.Eine Verlängerung um weitere 30 Tage ist auf Anfrage möglich. Die maximale Mietdauer beträgt 60 Tage pro Person und Modell.

2. EigentumsvorbehaltDas Instrument bleibt zu jeder Zeit Eigentum von Max Neumann - Der Handpan Laden - 72336 Balingen.

3. Mietpreis & Anrechnung bei KaufDer Mietpreis beträgt 15 % des jeweiligen Handpan-Kaufpreises pro 30 Tage.Bei anschließendem Kauf einer Handpan aus unserem Sortiment (egal welches Modell) wird die gezahlte Miete (max. 2 Mieten) vollständig angerechnet.

4. Rückgabe & VersandDie Rückgabe muss bis spätestens zum letzten Tag der Mietdauer erfolgen (Datum siehe Bestellbestätigung).Die Rücksendung erfolgt auf dem Versandweg mit dem von uns bereitgestellten Rücksendeetikett. Die Handpan muss sicher verpackt, unbeschädigt und vollständig zurückgegeben werden. Außerhalb von Deutschland können andere Bedingungen gelten.

5. VerlängerungEine Verlängerung um weitere 30 Tage ist möglich, wenn sie spätestens 2 Tage vor Ablauf per E-Mail beantragt wird.Erfolgt keine Rückgabe bis zum letzten Miettag, wird automatisch eine weitere Mietperiode in Rechnung gestellt.​

6. Schäden, Verlust & HaftungDer/die Mieter:in haftet für grobe Schäden, Verlust oder mutwillige Beschädigung.Leichte Gebrauchsspuren durch normales Spiel (z. B. Fingerabdrücke) sind akzeptabel.Bei Schäden durch Fahrlässigkeit (z. B. Fallenlassen, Transport ohne Tasche) behalten wir uns vor, die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert geltend zu machen.

7. Widerruf & RückgaberechtBei Mietverträgen über eine konkret vereinbarte Mietdauer besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Mit Abschluss der Bestellung wird die Mietdauer verbindlich gebucht.​

8. Identitätsprüfung & MissbrauchsschutzIm Fall auffälliger Bestellungen behalten wir uns vor, vor Versand einen Lichtbildausweis oder eine Anzahlung zu verlangen.

9. SchlussbestimmungenEs gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.